Erddeponie im Steinwerk Mönsheim MSW, Am Dieb 1
Im Steinbruch Mönsheim besteht die Annahme von unbelasteten Erdmaterialien. Auf diese Deponie darf nur unbelastetes, grundwasserunschädliches Erdaushubmaterial aus klar definierten Bauvorhaben angeliefert werden. Bei einer Auftragserteilung muss ein schriftlicher Nachweis der Unbedenklichkeit Z0 vorgelegt werden. [Unbedenklichkeitsbescheinigung].
Den Transport von der Aushubstelle zur Deponie kann Ihnen die MSW Mineralstoffwerke Südwest & Co.KG in Verbindung mit kompetenten Vertragsspediteuren anbieten und durchführen.
Der Steinbruch darf nur mit reinem, unbelastetem und ortsüblichem Boden-u. Gesteinsmaterial rekultiviert bzw. verfüllt werden. Das Material muss die Anforderungen der LAGA Z0 für Boden unterschreiten und darf keine auslaugbaren Stoffe wie z.B. gips-u. salzhaltige Materialien, Betonbrocken, Ziegel enthalten. Die Herkunft des Aushubes und dessen Unbedenklichkeit muss nachgewiesen werden. Dazu benötigen wir konkrete Angaben gemäss unserem Anlieferungsschein für Aushubmaterial und zusätzlich ein Prüfzeugnis eines unabhängigen, vereidigten Sachverständigen über die Unbedenklichkeit des Materials.
Bei einem Grundstück, das unbebaut ist und neu zu erschliessen ist, genügt eine Bescheinigung der Stadt oder der Gemeinde, die uns dies bestätigt. Download Anlieferungsschein.pdf
Die geforderten Unterlagen müssen spätestens mit dem ersten anliefernden Fahrzeug im Steinwerk Mönsheim vorliegen. Zusätzlich erfolgt bei Anlieferung eine Sichtkontrolle. Werden dabei Fremstoffe im Material festgestellt, wird das Fahrzeug zurückgewiesen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen Frau Schöneck zur Verfügung. Fon 07044.9036.84,Mail an Frau Ramona Schöneck.
|
LAGA Z 0 unbelastetes Material
Anlieferung: Steinwerk Mönsheim Am Dieb 1 71297 Mönsheim
Versand_Dispo: Fon 07044.9036.83 Fax 07044.9036.82
Details Erddeponie Z0 Mönsheim
Öffnungszeiten: Mo-Fr, 6:00-17:00 Uhr |